Prüfungen nach BGV D-34
alle gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen
Checkliste :
Beispielhaft für Flüssiggas-Tankanlagen:
Alle Flüssiggasanlagen die nicht privat genutzt werden
Hier die Allgemeinaussage, der Betreiber der Anlage hat dafür zu sorgen das eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist
Das betrifft alle Flüssiggasanlagen an denen Publikumsverkehr herrscht.
Hier gilt eine der höchsten Sicherheitsstufen, es muß mit allem gerechnet werden.
Ausschließlich privat genutzte Anlagen an denen es mal vorkommen kann das der Nachbar zu Besuch kommt betrifft das nicht.
Einfaches Beispiel, ein Heizpiltz/Terassenstrahler.
Gibt es günstig im Baumarkt
Kann dann so privat auf der Terrasse im Freien genutzt werden.
Geht aber nicht im Straßen-caffee.
Dann muß das eigentlich so komplett umgebaut werden das man gleich für das 10fache einen zugelassenen kaufen kann.
Es muß ein Regler mit Doppelstufe verbaut werden, wenn eine Regelstufe versagt kann die andere noch "Notbetrieb" gewährleisten
Die Schläuche sind nicht zulässig, es müssen welche mit erhöhtem Sicherheitsbedürfniss mindestens 10Bar verwendet werden
Zusätzlich muß eine Schlauchbruchsicherung und ein Kippschutzventil eingebaut werden.
Das kann man alles als zugelassenes Material kaufen, nur muß es jemand einbauen der das auch darf, und eine Bescheinigung ausstellt
Dann kann man es auch Teuer irgendwo fertig kaufen.
Aktuell im Trend
Hausboote
Diese im schlimmsten Fall irgendwo im Ausland hergestellt.
Wenn man ganz großes Pech hat, sind noch nicht einmal die Geräte wie Herd und Kühlschrank für die Verwendung
in Deutschland zugelassen.
Mit Glück ist nur die Verarbeitung unzulässig, oft werden verzinkte Verschraubungen verwendet, diese haben keine Marine-Zulassung.
Achten Sie beim Kauf auf ein ordentlich ausgestelltes Prüfbuch, hier sollte vermerkt sein wer der Errichter der Gasanlage ist.
Dieser unterschreibt dafür das alles nach geltendem Recht installiert wurde.
Unbemerkt, aber wichtig
Reiterhof, Tank, Therme, relativ unspektakulär.
Das ist eine BGV-Anlage, hier muß zwingend alle 8Jahre der Regler getauscht werden, alle Gummiteile für Zusatzanlagen nach 8 Jahren getauscht werden etc.......
Alle 4 Jahre muß eine Dichtigkeitsprüfung mit 150 mbar erfolgen
Irgendein Hähnchengrill oder Pommesbude am Straßenrand, ebenso, das ist kein Wohnmobil, das ist keine Kleinflaschenanlage nach G-612,
das ist gewerbliche Nutzung und BGV-D34, das ist Gefährdung Dritter.
Die Prüfung alle 2 Jahre (G 607) vorausgesetzt, die BGV-Vorschrift alle 6-12monate mal dem Betreiber überlassen plus die Dichtigkeitsprüfung alle 4 Jahre
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