Irrtümer und Missgeschicke

- auf dem Anhänger am Schlauch steht "best befor use 2012", dann ist er nicht von 2012 und noch 6 Jahre haltbar, dann war er bis 2012 ......
- zum Jahreswechsel kann ein Schlauch oder Regler vom Vorjahr übrigbleiben, diese sind uneingeschränkt 6 Jahre (8 Jahre Wohnwagen) plus 1Jahr Toleranz nutzbar.
das heißt, ein Schlauch von 2012 wird im Frühjahr 2013 zum Prüfungstermin eingebaut, abgelaufen wäre er 2018, ist aber bis zur überübernächsten Prüfung 2019 gültig.
- eine Gasprüfung war 2013, dann ware die nächste 2015 fällig, kann ja mal vorkommen das 2017 daraus wird, nur eines war seltsam, der Prüfer von 2013
hat Regler und Schlauch nicht getauscht, die waren noch Originalzubehör, 1995
- Campinggaz, ist wirklich nur für den Sommer geeignet, unter 0°C kommt da nix mehr raus, ist aber leider sehr beliebt
- Manometer am Regler, man kann wirklich nur die Temperatur damit messen, siehe Dampfdruckkurve
- Gasgeräte sollten auch mit überprüft werden, auch merkwürdig das mehrere Prüfer das Flammenbild eines defekten Brenner nicht bemerkten
als sie die Thermoschalter überprüft haben
- Verschraubungen, war gerade nix passendes da, dann wird auf dem Kupferrohr im Boot mal ein Stahlschneidring verbaut, merkt keiner.
dumm nur das das am Schlauch zum Flaschenregler war, merkt man wenn man den Schlauch tauschen muß, nach 6 Jahren
- Gaskocher, zum direkt aufschrauben auf die 3kg Campinggazflasche, hat nichts in einem Boot zu suchen, die Ersatzflasche auch nichts in der Bilge
- Regler, nicht die billigsten vom Baumarkt, sie müssen schon für Caravan oder Marine zugelassen sein,
- ein 50mBar Regler hat auch nichts in einer 30mBar Anlage zu suchen, auch wenn die Heizung dann schon auf kleinster Stufe sehr gut wärmt






































































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